Vier verschiedene Postkarten und die jeweilige Rückseite können hier heruntergeladen werden:


Geplant ist Fassadenkosmetik. Eine Reduktion des Gebäudevolumens ist nicht vorgesehen.

Wie berechtigt unsere Sorge ist, dass das Volumen des geplanten Neubaus nicht reduziert werden soll, zeigt sich in der Stellungnahme des Mäzens und Kuratoriumsmitglieds Manfred Lautenschläger vom 24. Mai 2023. Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß, dass es in der Überarbeitung der Pläne bei Fassadenkosmetik bleiben wird.

Manfred Lautenschläger findet: „Mit Überheblichkeit und Arroganz wollen einige Mitbürgerinnen und Mitbürger in den von einer unabhängigen Jury aus den zahlreichen Vorschlägen internationaler Architekten ausgewählten Entwurf zum Erweiterungsbau des Dokumentationszentrums eingreifen – der, nachdem es von Seiten der Altstädter Kritik gab, und was auch der Wunsch des Dokumentationszentrum war, bis Ende des Jahres vom Architektenbüro „bez + kock“ überarbeitet wird. Dabei geht es um die Neugestaltung der Außenfassade – mehr an Kooperation und Eingehen auf Kritik ist wohl kaum denkbar.“



Bericht mit Umfrage bei Heidelberg24 vom 11.05.2023

Im Internet-Nachrichtenportal Heidelberg24 war unser Offener Brief ebenfalls Thema: „Sinti-und-Roma-Zentrum in Heidelberg – Initiative fordert Bürgerbeteiligung“. Hier wurde, wie zunächst in der RNZ vom 10.05.2023 auch, sachlich berichtet. Zu dem Artikel gehörte eine Umfrage. Nebenstehend ein Screenshot, datierend vom 17.05.2023.




Erwiderung des Stadtteilvereins der Altstadt, Verein Alt-Heidelberg e.V.
Der Stadtteilverein weist die in der RNZ erhobenen Antiziganismusvorwürfe auf seiner Website unter “Antiziganismus? – Eine Erwiderung” aufs Schärfste zurück und führt (hier auszugsweise) an:

Einen Zusammenhang zwischen dem heutigen Verein Alt-Heidelberg und jenem in der NS-Zeit herzustellen, sollte sich von selbst verbieten.
Als Stadtteilverein handeln wir selbstverständlich im Interesse der Altstadt. Daher wenden wir uns gegen die Pläne für einen überdimensionierten Neubau des Dokumentationszentrums. Für die Altstadt besteht eine Gesamtanlagenschutzsatzung, d.h. weite Teile der Altstadt stehen als Ensemble unter Denkmalschutz. Wenn wir dafür eintreten, dass die Gesamtanlagenschutzsatzung für alle zu gelten hat, um das Bild der Altstadt zu bewahren, hat das mit antiziganistischem Denken und Handeln nichts zu tun.
Der Verein Alt-Heidelberg hat die Beteiligung einiger Vorstände und Mitglieder an der Vertreibung von Sinti aus der Altstadt während der NS-Zeit durch die Universität Heidelberg in den Jahren 2015 und 2016 recherchieren und in der Forschungsarbeit Die Rolle des Vereins ‚Alt-Heidelberg e.V.‘ im Kontext der Vertreibung, Verschleppung und Deportation der Heidelberger Sinti während der NS-Zeit aufarbeiten lassen.
Ilona Lagrene würdigte [auf einer Veranstaltung des Vereins] gegenüber dem Verein Alt-Heidelberg die Studie als einen wesentlichen Beitrag zur Versöhnung und zur historischen Auseinandersetzung mit den Tatsachen der Vertreibung und Verfolgung und bedankte sich ausdrücklich beim Verein Alt-Heidelberg für diesen Impuls und sein Ergebnis.

Der Verein Alt-Heidelberg, Vorstand und Mitglieder, weisen die Diffamierungsversuche in der RNZ aufs Schärfste zurück. Sie lenken von der eigentlichen Diskussion um die Pläne für einen überdimensionierten Neubau des Dokumentationszentrums ab. Der Verein Alt-Heidelberg, Vorstand und Mitglieder, handeln und denken nicht antiziganistisch, erst recht stehen sie nicht „unter Verdacht“, wie die Überschrift des Aufmachers auf der Titelseite in derselben Ausgabe vom 17.05.2023 behauptet.



Forderung nach Richtigstellung
Die Verfasser des Offenen Briefes forderten die RNZ auf, eine Richtigstellung (Wortlaut s. unten) zu veröffentlichen. Nach Medienrecht hat die Richtigstellung in gleicher Form und an gleicher Stelle zu erfolgen, wie auch die ursprüngliche Veröffentlichung. Tatsächlich veröffentlicht wurde die Richtigstellung nur in Form eines Leserbriefes am 27.05.2023.

Hier der Wortlaut der eingesandten Richtigstellung:

Sehr geehrte Frau Höltzcke, sehr geehrter Herr Welzel,
die Verfasser des offenen Briefes an die Gemeinderäte verlangen die Veröffentlichung folgender Richtigstellung:
Als Verfasser des Offenen Briefes an die Gemeinderäte vom 07.05.2023 verlangen wir zum Artikel „Unter Antiziganismusverdacht“ auf der Titelseite der RNZ-Ausgabe von Mittwoch/Donnerstag, 17./18.Mai 2023 folgende Richtigstellung: „Uns, der BiBB, den Bürgern für Heidelberg und dem Verein Alt-Heidelberg geht es allein um die Einfügung des geplanten Bauvorhabens des Dokumentationszentrums gemäß der Gesamtanlagenschutzsatzung der Stadt Heidelberg nach § 19 Denkmalschutzgesetz. Jedes Bauvorhaben im Geltungsbereich der Gesamtanlagenschutzsatzung hat deren Bestimmungen zu entsprechen, und alle Bauvorhaben sind gleich zu beurteilen.“

Wir danken im Voraus für die Richtigstellung.
Mit freundlichem Gruß
BiBB, Bürger für Heidelberg, Verein Alt-Heidelberg



„Antiziganismusverdacht“: RNZ holt zum Schlag aus

Nach einem ersten, überaus sachlichen Bericht in der RNZ am 10. Mai zu unserem Offenen Brief erschienen in der Ausgabe vom 17./18. Mai ein Artikel und ein Interview: auf der Titelseite lautete die Überschrift „Unter Antiziganismusverdacht. In einem Offenen Brief rät eine Bürgerinitiative den Sinti und Roma zur Anpassung – Das lässt die Bundesregierung aufhorchen“, ferner gab es auf Seite 20 ein Interview des Chefredakteurs Dr. Klaus Welzel mit dem Antiziganismusforscher Dr. Markus End unter dem Titel „Kann als Drohung verstanden werden“.

Für besonders infam halten wir zum einen die Tatsache, dass der Artikel auf der Titelseite direkt unter einem Bild der Bücherverbrennung von 1933 stand, zum anderen, dass im Interview auf Seite 20 der Verein Alt-Heidelberg in den Kontext des Vereins zu Zeiten der Naziherrschaft gestellt wurde.

Auf die Anwürfe der RNZ gäbe es viel zu erwidern, doch alle Argumente lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Wir stehen nicht „unter Verdacht“, wir sind keine Antiziganisten, sondern aufrechte Demokratinnen und Demokraten, die ein Ziel haben: dass alle Bauvorhaben in der denkmalgeschützten Altstadt nach dem gleichen Maßstab und geltendem Recht, nämlich der Gesamtanlagenschutzsatzung, beurteilt werden.



Wir bedauern, dass unser Offener Brief von manchen missverstanden wurde – siehe RNZ vom 17.05.2023, Seite 1 und Seite 20. Wir betonen nochmals, wie auch im ersten Absatz des Briefes unmissverständlich formuliert, dass wir Sinti und Roma als Teil der Gesellschaft begreifen und lediglich die Größe des geplanten Neubaus in der denkmalgeschützten Altstadt hinterfragen.


Im Offenen Brief des Vereins Alt-Heidelberg (Stadtteilverein der Altstadt), der Bürger für Heidelberg e.V. und der BiBB vom 7. Mai 2023 erläutern wir gegenüber den Gemeinderäten und dem Oberbürgermeister die Sorge, dass bei der vom Dokumentationszentrum in Auftrag gegebenen Überarbeitung der Pläne keine Abstriche an Gebäudefläche und -volumen gemacht werden sollen. Wir fordern den Gemeinderat dazu auf, sich über den Wortlaut des Überarbeitungsauftrags informieren zu lassen und sich vor der Offenlage des geänderten Plans (voraussichtlich Ende 2023) Gedanken zu machen, welche Folgen ein Bau der vorgesehenen Größe für die denkmalgeschützte Altstadt, für die Stadtgesellschaft, für die Umwelt hätte.
Der Brief wird gleichzeitig an die Presse versandt.

Offener-Brief-Dokumentationszentrum-BiBB-VAH-BfHD-20230507


Die im Offenen Brief genannten Links sind:
Gesamtanlagenschutzsatzung
Luftbild
Bauwelt 23-2021, Seite 15
Stadtklimagutachten von 2015, insbes. Abb. 6.6, S. 45 sowie Starkregenkarte für Heidelberg
Beispiele für Schaugerüste, wie sie in der Schweiz und in Bayern üblich sind, findet man im Internet